Billunger

Aus Mittelalter-Lexikon
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Billunger. Sächs. Adelsgeschlecht. Der Name leitet sich von Graf Billung her (gest. 967), dessen Vorfahren zur Zeit Karls d.Gr. in Engern, Ostfalen und Hessen ansässig waren und zu den führenden Familien Sachsens gehörten. Söhne des genannten Grafen waren Wichmann d.Ä, (gest. 944) und Hermann (gest. 973). Wichmann, durch Heirat mit dem Hause des Sachsenherzogs Widukind verbunden, erhielt bedeutende Besitztümer und Herrschaftstitel an Weser, Lippe und Niederrhein. Hermann wurde um 936 mit dem Grenzschutz an der unteren Elbe betraut. Nach dem Tod Wichmanns zog er den größten Teil von dessen Gütern an sich. Zu der Herrschaft auf altsächsischem Boden traten im Namen Ottos I. markräfl. Befugnisse in Nordelbingen, die mit dem militärischen Titel dux verbunden waren. Hermanns Aufgaben als Mrakgraf bestanden hauptsächlich in der Sicherung der nordöstl. Reichsgrenze gegen slaw. Stämme (Wagrier, Obotriten, Redarier). Die Nachfolger Hermanns (Bernhard I, gest. 1011; Bernhard II, gest. 1059) kamen rangmäßig nahe an das Stammesherzogtum heran. Das Herzogtum Sachsen – offiziell in königlicher Hand – blieb bis zum Letzten des Geschlechts, Magnus Billung (gest. 1106), de facto unter der Herrschaft der Billunger. Auf Magnus folgte Lothar aus der sächs. Grafenfamilie Supplinburg, der 1125 als Lothar III. Dt. König und Kaiser wurde.