Birgitten

Aus Mittelalter-Lexikon
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Birgitten (Ordo Sanctissimi Salvatoris, OSSalv). Der Orden benannte sich nach seiner Gründerin Birgitta von Schweden (B. v. Vadstena, B. Birgersdotter; 1303 - 73, hl.), einer schwed. Fürstentochter, die nach ihrer Verwitwung (1342) in das Zisterzienserkloster Alvastra eintrat und 1346, nach mehreren Visionen und Auditionen, einen eigenen Doppelorden zur Verehrung des Leidens Christi und Mariens gründete. Die Regel ist augustinisch, mit Zusätzen aus den Visionen der hl. Birgitta. Ein Birgitten-Doppelkloster wurde von einer Äbtissin geleitet, der nicht mehr als 60 Nonnen unterstanden. Der Männerkonvent umfasste nicht mehr als 25 Mitglieder, davon waren 13 Priester, 4 Diakone und 8 Laienbrüder. Die geistl. Leitung hatte ein Generalbeichtiger, der zugleich den Mönchen vorstand und die Äbtissin in allen Fragen der Klosterführung beriet. Birgitta pilgerte nach Rom, wo sie für die letzten 24 Jahre ihres Lebens blieb und sich für die Rückkehr der Päpste aus Avignon und eine Reform der Kirche einsetzte. Sie prophezeite, dass Unheil über die Welt käme, falls der Papst nicht nach Rom zurückkehrte.
Der Birgittenorden verbreitete sich in ganz Europa, hauptsächlich jedoch in nördl. Ländern (Dänemark, Norwegen, Finnland, Estland, Polen, Deutschland), weniger zahlreich in Frankreich, Spanien und Italien, und zählte im SMA. 79 Klöster, deren Mutterkloster im schwed. Vadstena lag.
Die Wohngebäude für Mönche und Nonnen waren streng getrennt, ebenso deren Plätze in der Kirche. Alle Ordenskirchen waren Maria geweiht, die hl. Birgitta war Mitpatronin. In Süddeutschland lagen die Birgittenklöster Altomünster (bei Dachau), Gnadenberg (bei Neumarkt/Opf.; gestiftet 1426) und Maria-Mai (in Maihingen bei Nördlingen). Norddeutsche Birgittenklöster waren Marienwohlde (bei Lübeck), Mariental (bei Reval), Marienkron (bei Stralsund) und Marienbrunn (bei Danzig).
Birgitta war nie unumstritten. Nicht wenige hielten sie für eine Abweichlerin oder Hexe, andere urteilten „Ista est una mente capta“ oder meinten „eam non habere cerebrum sanum sed esse fantasticam“ („sie seine eine Irrsinnige“, „sie habe kein gesundes Hirn sondern sei eine Phantastin“). Um sie als Heilige zu etablieren, bedurfte es dreier Kanonisationen: 1391, 1415 und 1419.
Von der hl. Birgitta überlieferte Werke: "Liber quaestionum", "Opera minora", "Revelationes".