Brandmarken
Brandmarken (mhd. merken). Seit dem FMA. war außer der Kenntlichmachung von Vieh durch Brandzeichen die Stigmatisierung von Delinquenten (Dieben, Münzfälschern u.a.) durch Brandmale (brant) bekannt. Vor allem Rückfalltäter wurden an Backen (oft bis auf die Zähne), Stirn oder Ohren gezeichnet, "das sy die lute irkinnen mogin unde sich deste bas vor sy huten". Später setzte man die Brandzeichen – wohl aus Ehrfurcht vor der Gottesebenbildlichkeit des Gesichts – auf andere Stellen, etwa auf Rücken, Schulter oder Hand. Die Brandmarkung wurde üblicherweise zusätzlich zu anderen Strafen (Stäupen, Pranger, Stadtverweisung) verhängt, das Brandzeichen enthielt oft mehrere Informationen, so über den Gerichtsort, die verhängte Strafe, die bei Rückfälligkeit drohende Strafe oder das begangene Delikt. Die so Gezeichneten waren endgültig aus einem normalen Leben geworfen und zu einem kriminellen Dasein unter landschädlichen Leuten verdammt.