Brandmauer
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Brandmauer (mhd. schidmure = Scheidewand; auch Feuermauer, Brandwand; lat. murus incendiarius). Die ma. Stadthäuser standen aus Gründen des Platzmangels innerhalb der Mauern eng aneinandergereiht. Um das Übergreifen eines Feuers von einem der – überwiegend aus Holz gebauten – Häuser auf ein angrenzendes zu verhindern, waren zwischen ihnen gemeinsame Zwischenwände aus Mauerwerk errichtet, die über die Dachfläche hinaufreichten. Auf diese Weise waren traufständige Reihenhäuser aneinandergereiht. Nach örtlichem Baurecht konnte es den Nachbarn zur Auflage gemacht sein, die Brandmauer zwischen ihren Häusern gemeinsam zu finanzieren.
(s. Feuerordnung)