Breviarium rerum fiscalium

Aus Mittelalter-Lexikon
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Breviarium rerum fiscalium (= kurze Zusammenstellung königlichen [Guts-]Besitzes). Karl d. Gr. verwandte große Mühe darauf, sein Reich verwaltungstechnisch in den Griff zu bekommen. Hatte er in dem „Capitulare de villis vel curtibus imperialibus“ verfügt, wie der Sollzustand seiner Gutsbetriebe auszusehen habe, so erhoben seine Sendboten (missi) – mit Hilfe der Grafen, Vikare und Zentenaren – deren Istzustand und führten darüber Buch. Derartige Gutsbeschreibungen und Inventarlisten gingen als „Breviarium rerum fiscalium“ an die zuständige Verwaltungszentrale. Aufgeführt waren: Gutsgröße, Personen- und Häuserbestand, Art der Bodennutzung und Viehbestand, Futter- und Nahrungsmittelvorräte, der Bestand an Küchengeräten, Werkzeugen, Bettzeug und Kleidern, Gemeinschaftseinrichtungen (Mühlen, Bäckerei, Tuchmacherei usf.) und Gartengewächse, zu erbringende Abgaben und zu leistende Frondienste.