Buchbinder

Aus Mittelalter-Lexikon
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Buchbinder. Aus dem klösterlichen Handwerk ging im HMA. der "gelehrte Beruf" der puechpintter (mlat. bibliopega, bibliopegus) hervor. Ein Zunftrecht entwickelte sich jedoch erst im 14./15. Jh. (Straßburg 1397, Braunschweig 1418, Nürnberg 1433, Erfurt 1440, Leipzig 1446, Heidelberg 1447). In manchen Städten gingen die Buchbinder mit anderen Handwerken zusammen, etwa denen der Goldschmiede, Glaser, Maler oder Armbrustmacher. Gelegentlich sind auch Buchbinderinnen erwähnt (1388, Wien). Die Lehrzeit betrug zwei bis drei, mitunter auch vier Jahre. Eine zwei- bis fünfjährige Wanderzeit war die Regel; sie führte zwangsläufig zu den bedeutenden Verlagsorten, also in Universitäts- oder Residenzstädte. Vor der Meisterprüfung musste der Geselle eine Mutzeit (Wartezeit) von bis zu fünf Jahren ableisten. Neben ihrem handwerklichen Können sollten die Buchbinder auch über eine sichere Handschrift sowie über Kenntnisse in fremder Schrift und Sprache verfügen.