Burgbann

Aus Mittelalter-Lexikon
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Burgbann. Der Begriff steht für die Herrschaftsgewalt innerhalb eines befestigten Bezirks im FMA. Auch für das Recht des Burgherrn, die von ihm abhängige Bevölkerung zu Bau, Bewachung und Verteidigung der Burg heranzuziehen. Das gleiche Recht machten im FMA. auch befestigte Städte geltend. Vom HMA. an wurde der Dienst des Burgwerks (Bauhilfe) durch Geldzahlung (Burgwerkspfennig, Grabengeld) abgelöst.