Burgward

Aus Mittelalter-Lexikon
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Burgward (mlat. burgwardium). Bezeichnung für jeweils aus Burg und Umland bestehende Rechtsbezirke im deutsch-slawischen Grenzgebiet an Saale, Mittelelbe, Havel und Mulde. Burgwarde waren im 10. – 12. Jh. im Gebiet der Neulandgewinnung zwischen Elbe und Oder angelegt worden, um militärische und wirtschaftliche Belange zu regeln. Die Einwohner der zu einer Burg gehörenden ca. 10 – 25 Dörfer waren dem Burgherrn abgabepflichtig und mussten Dienste beim Befestigungsbau erbringen. Vom 12. Jh. an ging die Bedeutung des Burgwardssystems zurück.