Capitulare de villis

Aus Mittelalter-Lexikon
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Capitulare de villis vel curtibus imperialibus (über kaiserl. Landgüter und Höfe). Dieser Erlass Karls d. Gr. (794) gibt Aufschluss über die Vorstellung, die der Kaiser von der rechten Führung, dem Inventar und den Einkünften eines Königsgutes hatte. Behandelt werden Tierhaltung (bes. Pferdezucht), Sonderkulturen (Gartenbau, Heilkräuter, Fisch- und Bienenhaltung), Handwerke, Werkstätten, Waldwirtschaft und Rodung, Zubereitung, Qualität und Bevorratung von Lebensmitteln, Abgaben (s. servitia regis), Bußen und Dienste; erstaunlich wenig wird dagegen über Ackerbau gesagt. Das capiturare sollte sicherstellen, dass die Hofgüter die Gastung der königl. Familie, des Hofstaats und hoher Gäste aus eigener Kraft, jederzeit, ausreichend und auf hohem qualitativen Niveau bieten konnten. Anlass zur Erstellung des Capitulare war wohl eine Hungersnot in den Jahren 792/93.