Consistorium

Aus Mittelalter-Lexikon
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Consistorium (lat., = Zusammentritt; v. consistere = still stehen, dicht werden). Der Begriff stammt aus dem ma. Kirchenrecht und bezeichnet die Vollversammlung der Kardinäle unter dem Vorsitz des Papstes. Das Consistorium konnte öffentlich tagen (etwa bei Heiligsprechungs-Verfahren) oder geheim (bei Kardinals-Ernennungen).