Constitutio contra incendiarios
Zur Navigation springen
Zur Suche springen
Constitutio contra incendiarios. Von Friedrich I. auf dem Nürnberger Reichstag von 1186 erlassenes Gesetz gegen Brandstiftung, vor allem im Rahmen der Fehde ("ad reprimendas incendiariorum insolentias"). Flüchtige Brandstifter sollten der ®Acht verfallen, der Tat überführte enthauptet werden. Fehdeführer waren für Brandstiftungen ihrer Gefolgsleute haftbar zu machen. (Brandstiftern gleichzustellen waren Solche, die Weinberge oder Obstgärten beschädigten.)