Constitutio contra incendiarios

Aus Mittelalter-Lexikon
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Constitutio contra incendiarios. Von Friedrich I. auf dem Nürnberger Reichstag von 1186 erlassenes Gesetz gegen Brandstiftung, vor allem im Rahmen der Fehde ("ad reprimendas incendiariorum insolentias"). Flüchtige Brandstifter sollten der ®Acht verfallen, der Tat überführte enthauptet werden. Fehdeführer waren für Brandstiftungen ihrer Gefolgsleute haftbar zu machen. (Brandstiftern gleichzustellen waren Solche, die Weinberge oder Obstgärten beschädigten.)