Cura monialium

Aus Mittelalter-Lexikon
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cura monialium (lat., = Aufsicht über, seelsorgerische Betreuung von Nonnen; auch „sollicitudo et cura animarum“). Ordens- oder Weltgeistlichen wurde von der Kurie Aufsicht (Visitation) und Seelsorge (Beichte hören, Sakramente spenden) in Nonnenklöstern übertragen. Teils durften die Seelsorger nur den äußere Bereich der Klausur betreten, teils war ihnen dauernde Residenz zugebilligt oder auferlegt. Da die Mönchsorden sich durch die Betreuung der Nonnen überfordert und von ihren eigenen Anliegen (Predigt, Mission) abgehalten sahen, suchten sie sich dieser Verpflichtung zu entziehen, oder wenigstens die Zahl der Frauenklöster und derer Mitglieder klein zu halten. Für die Verwaltung von Besitz und Einkommen der Frauenklöster ernannten die Oberen der betreuenden Mönchsorden geeignete Männer. Im Ganzen war die cura monialium – trotz vieler einschlägiger Bullen – uneinheitlich und widersprüchlich.