Dienstrecht

Aus Mittelalter-Lexikon
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Dienstrecht. Das für die Tätigkeit eines Dienstmannes (Ministerialen), seine Lebensart und Standesehre aufgestellte Recht. Schriftlich niedergelegte Dienstrechte sind: das der Limburger Klosterleute (1035), das des Bischofs von Bamberg (1057-64), das von St. Maximin bei Trier, das des Grafen von Ahr, des Erzbischofs von Köln, des Bischofs von Basel, des Grafen von Tecklenburg und andere mehr. Bis zum 13. Jh. war die Zahl der Dienstrechte derart angewachsen, dass sich der Verfasser des Sachsenspiegels nicht im Stande sah, das unüberschaubar zersplitterte Dienstrecht in sein Werk aufzunehmen. (s. Hofrecht)