Dingstatt

Aus Mittelalter-Lexikon
Zur Navigation springen Zur Suche springen

Dingstatt (mhd. dinc-stat; v. mhd. dinc = Sache, Gericht). Bei den Germanen waren die freien, waffentragenden Männer zur Teilnahme an den Rats- und Gerichtsversammlungen verpflichtet, die unter freiem Himmel abgehalten wurden (s. Ding). Nach diesem Vorbild kamen im FMA. die dingpflichtigen Männer zusammen; sie tagten unter der ausladenden Krone der Dorflinde, auch auf dem Kirchhof oder vor dem Kirchenportal; im übrigen bevorzugte man Stätten, auf denen der Königsfrieden lag: man versammelte sich auf Märkten unter dem Marktfrieden, richtete auf den Heerstraßen Straßengerichte und auf Brücken über schiffbare Flüsse, die auch als des Königs Straßen galten, Brückengerichte ein. Nur bei schlechtem Wetter wurde das Ding unter das Dach – einer Kirche, eines Wirtshauses – verlegt.
Im HMA. entstanden in den Städten überdachte Gerichtslauben (z.B. am Rathaus zu Gelnhausen), im weiteren Verlauf wurde der Gerichtsorte in Rathäuser, Stadtkirchen und Residenzen verlegt.