Doctor
Doctor (mlat. doctor = Lehrer; zu lat. docere = lehren). Wie im alten Rom wurde im Mittelalter bis zum Ende des 12. Jh. jeder Lehrer oder Gelehrte als Doctor bezeichnet. Daneben waren die Bezeichnungen Magister und Scholastikus gebräuchlich. Erst seit der Promotionsordnung durch Papst Honorius III. (1219) bezeichnete Doctor den höchsten akademischen Rang, der nach Ablegung des Baccalariats und des Magisteriums nach weiterem mehrjährigem Fachstudium an einer der wissenschaftlichen Fakultäten erworben werden konnte. Der Titel berechtigte dazu, "hic et ubique docendi" ("hier und überall zu lehren"). Die Erlangung des Doktorats war an eine überaus kostspielige protokollarische Zeremonie gebunden, mit Rede, Verleihung der Insignien (Hut, Buch, Handschuhe) und mehreren feierlichen Disputationen. Doctores gehörten dem "collegium doctorum" ihrer jeweiligen Fakultät an und konnten als "doctores regentes" die "ordentlichen" Vorlesungen halten und den Vorsitz bei Disputationen und Prüfungen einnehmen. Außerordentliche Doktoren, "doctores non regentes", hielten keinen ordentlichen Lehrstuhl und konnten nur außerordentliche Vorlesungen halten. Mit dem Doctorgrad waren großes Sozialprestige und seit dem Ende des 13. Jh. auch eine Reihe rechtlicher und gesellschaftlicher Privilegien verbunden. So genossen doctores – zusammen mit ihrer Familie – fiskalische, militärische und gerichtliche Ausnahmestellung wie Adelige und Kleriker.
Im ausgehenden MA. führte eine geradezu inflationäre Zunahme von Universitäten und Fakultäten, damit von Studenten und Graduierten, zu einer Abnahme des Renommees und zu wachsender Diskriminierung auch der doctores.