Dreifelderwirtschaft

Aus Mittelalter-Lexikon
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Dreifelderwirtschaft. Das Anbausystem der Dreifelderwirtschaft war schon im FMA. bekannt (erstes Schriftzeugnis St. Gallen, 763), fand aber erst im 12./13. Jh. im Zuge der Siedlungsverdichtung und Anbauintensivierung allgemeine Verbreitung. Dabei wechselten in dreijährigem Turnus Wintergetreide (Wintergerste, Winterroggen, Dinkel), Sommergetreide (Sommergerste, Hafer, Weizen) bzw. Hülsenfrüchte (Bohnen, Linsen, Erbsen) und ®Brache. Für diese Bearbeitungsform wurde die Ackerflur in drei Großfelder (Zelgen, Schläge) eingeteilt. Um wertvollen Boden zu sparen, wurden zu den einzelnen Feldern keine extra Wege eingerichtet, und so musste der Zugang für die jeweilige Nutzung (Ackern, Säen, Ernten, Beweiden usf.) nach mehrheitlichem Beschluss geregelt werden. Im Sachsenspiegel heißt es diesbezüglich: "Was immer der Bauermeister zum Nutzen des Dorfes mit Zustimmung der Mehrheit der Bauern anordnet, dagegen darf die Minderheit nicht Einspruch erheben." (Zit. nach Christa Pöppelmann).
Eine Folge der Felderteilung war der Flurzwang, d.h. die für alle Bauern eines Dorfes verbindliche Zeiten für Aussaat, Ernte, Düngung und Viehweide. Wer außerhalb der festgesetzten Zeiten säen, ernten oder düngen wollte, hatte Zufahrten zu den betreffenden Flurstücken zu benutzen, auf welchen er keine Nachbarfelder schädigte. Wer an bestelltem Land Schaden anrichtete, sollte Buße zahlen oder gepfändet werden.
Der durch die Dreifelderwirtschaft erzielte Mehrertrag lag bei etwa 30 %. Gründe dafür waren, dass die Bodenqualität erhalten blieb, dass zwei Saaten zu verschiedenen Jahreszeiten eine größere Sicherheit gegen Ernteausfälle garantierten, und dass die Arbeit des Pflügens gleichmäßiger über das Jahr verteilt – also intensiver durchgeführt – werden konnte.
Durch die Dreifelderwirtschfet wurde das Angebot an Kohlehydraten und Eiweiß für die Bevölkerung verbessert, der verstärkte Anbau von Hafer begünstigte die Haltung von Pferden als Zug- und Reittieren.