Ehgraben

Aus Mittelalter-Lexikon
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Ehgraben (zu mhd. e = rechtlich festgesetzt; mhd auch wuostgraben, rihe; Abflussrinne). Wo städtische Nachbarhäuser keine gemeinsame Zwischenwand hatten, sondern durch einen engen Zwischenraum (den sog. Bauwich = Häuserzwischenraum) getrennt waren, wurde dieser als Abflussgraben (Ehgraben) für Traufwasser, Abwässer oder auch Fäkalien genutzt. Diese Gräben mussten auf Kosten der Anlieger von Zeit zu Zeit gereinigt werden, und flossen im Übrigen durch ihr Gefälle dem nächsten Schwemmkanal oder Fließgewässer zu.
(s. Abfallbeseitigung)