Eigenkloster

Aus Mittelalter-Lexikon
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Eigenkloster (Hauskloster). Adelige richteten auf ihrem Grundbesitz Klöster ein, um sich die Gebetshilfe der Mönche oder Nonnen (für das künftige Seelenheil) zu sichern und um für Familienmitglieder jederzeit einen Klosterplatz bereitzuhalten, sei es zum Rückzug im Alter oder zur Versorgung nachgeborener Söhne oder unverheirateter Töchter. Ein weiteres Motiv zur Klosterstiftung lag darin, die Güter während längerer Abwesenheit wohl verwaltet zu wissen. Der Klosterstifter beanspruchte bis ins 9. Jh. gelegentlich die Abts- bzw. Äbtissinnenwürde für sich und seine Nachkommen (Laienabbatiat). Eigenklöster waren auch Stätten der Gastung für den Klosterherrn, der jederzeit Unterkunft und Bewirtung beanspruchen konnte. Außerdem dienten sie dem Klosterstifter und seiner Familie des als Bestattungsstätte. Die Grablege befand sich meist an bevorzugen Stellen, so etwa im Chorraum der Klosterkirche..