Einschildig
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einschildig (mhd. einschiltec) hieß eine Person, die nur von Seiten des Vaters oder der Mutter dem Ritterstand angehörte, demnach nicht ganz ritterbürtig war.
einschildig (mhd. einschiltec) hieß eine Person, die nur von Seiten des Vaters oder der Mutter dem Ritterstand angehörte, demnach nicht ganz ritterbürtig war.