Eintrittspreise

Aus Mittelalter-Lexikon
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Eintrittspreise (Theat.). Der Zutritt zu den geistlichen Spielen war, wie zum Gottesdienst auch, kostenfrei. Die Kosten für Kostüme und Requisiten trug die Kirche; die Schauspieler, ausnahmslos Kleriker, agierten um Gottes Lohn. Nach der Verweltlichung der Spiele finanzierten die – nunmehr laizistischen – Spieler ihr Theater zunächst selbst, in der weiteren Entwicklung sorgten dann Ratsgremien, Zünfte und Bruderschaften für die Finanzierung, indem sie Zuschüsse gewährten und Zuschauergebühren erhoben. Einheimische hatten gelegentlich freien Zutritt, von auswärtigen Zuschauern wurde stets Eintrittsgeld erhoben, das an den Stadttoren zu entrichten war. Im übrigen richtete sich die Zuschauergebühr nach der Qualität des jeweiligen Standortes bzw. Sitzplatzes: am teuersten waren Plätze auf eigens aufgeschlagenen Galerien und Logen, am billigsten jene zu ebener Erde (par terre). Auch Fensterplätze in günstig zu Spielorten gelegenen Wohnhäusern brachten guten Gewinn, sofern sie nicht einem hochrangigen Besucher ehrenhalber zur Verfügung gestellt wurden.