Empore
Empore (v. mhd. bor = oberer Raum, Höhe; spätmhd. borkirche = oberer Kirchenraum, Galerie). Von Säulen oder Stützen getragener, über Treppen erreichbarer galerie- oder tribünenartiger Einbau in einem Innenraum. In der Kirchenbaukunst Aufbauten über den Seitenschiffen, die für die Gliederung der Langhauswände zwischen den Arkadenstellungen des Erdgeschosses und den Fensterreihen des Obergadens von großer Wichtigkeit waren. Gedacht für bestimmte Gruppen der Gemeinde: Frauen, höfische Gesellschaft (Kaiserempore), Nonnen (Nonnenchor), Sänger. Bei Raummangel wurden sie wenigstens als Scheinemporen (nicht begehbar) oder unechte Emporen (mit Durchgang zum Dachstuhl des Seitenschiffes) angelegt.
Über dem in der Westfassade gelegenen Eingang findet sich häufig eine Empore, die Herrschern oder Stiftern als Ehrenloge diente oder als Orgelempore genutzt wurde.
In der Baustatik hatten Emporen die Aufgabe, den Seitenschub der Mittelschiffwände aufzufangen. In der Gotik wurde der Seitenschub auf Strebepfeiler am Außenbau abgeleitet, sodass auf Emporen im Innenraum verzichtet werden konnte. Das dekorative System der Emporen wurde durch das der Fensterbildflächen ersetzt.