Erbämter

Aus Mittelalter-Lexikon
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Erbämter wurden von Angehörigen adliger Geschlechter stellvertretend für die fürstlichen Inhaber der Erzämter (s. Hofämter) bei minder wichtigen Anlässen ausgeübt. Bei langdauerndem Verbleib eines Erbamtes in einer Familie konnte dessen Bezeichnung als Namensbestandteil geführt werden. Beispiele: die Truchsessen von Waldburg, die Marschälle von Pappenheim, die Kämmerer von Bolanden-Falkenstein, die Schenken von Limpurg, die Schenken von Stauffenberg.