Ersitzen
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Ersitzen (v. mhd. ersitzen = durch Sitzen erwerben; lat. usucapio = durch Verjährung erwerben). Nach röm. Vorbild war im MA. jeder, der ein eine bewegliche Sache 3 Jahre, ein Grundstück 10 bzw. 20 Jahre lang unangefochten gebraucht bzw. besessen hat, in deren Besitz gegen jedermann geschützt. Die Sache (bzw. das Grundstück) durfte jedoch nicht gestohlen oder geraubt sein, durfte nicht von Unmündigen oder Frauen ohne Zustimmung des jeweiligen Vormunds übernommen worden sein.