Erste Bitten
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Erste Bitten (mlat. preces primariae, ius primariarum precum = Erstbittrecht). Seit dem 13. Jh. bestand das Recht der Könige und Kaiser, später auch der weltl. und geistl Reichsfürsten, die erste nach der Machtübernahme freiwerdende Pfründe in Klöstern und Domstiften ihres jeweiligen Herrschaftsbereichs mit einer Person ihrer Gunst (precista) zu besetzen. Im 15. Jh. gelang es dem Papsttum, aus dem eigenständigen Erstbittrecht des Kaisers ein päpstliches Privileg zu machen.