Etter

Aus Mittelalter-Lexikon
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Etter (mhd. eter, eder = Zaun, Ortsmark). Der das Dorf umschliessende Zaun, der wilde Tiere – etwa tollwütige Wölfe – abhielt, die Grenze zur Feldflur und den Rechtsraum des Dorffriedens markierte. Er bestand üblicherweise aus Flechtwerk zwischen senkrechten, in den Boden eingelassenen Holzpfosten. Flurzwang herrschte nur außerhalb des Etters. Abgaben konnten von Flächen innerhalb und außerhalb erhoben werden. Dorfbewohner durften beim Verlassen ihres Grundstücks den Etter nicht übersteigen; um zu ihren Feldern zu gelangen, mussten sie das Dorf durch eines der Tore verlassen. Unbefugtes Eindringen in den umfriedeten Raum stand unter harter Strafe. Die Instandhaltung des Dorfzaunes gehörte zu den Pflichten der Einwohner; Vernachlässigung wurde bestraft. (s. Zäune)