Exkommunikation

Aus Mittelalter-Lexikon
Zur Navigation springen Zur Suche springen

Exkommunikation (mlat. excommunicatio = Ausschluss aus der Gemeinschaft [der Gläubigen], Kirchenbann). In der alten Kirche gehörte die Exkommunikation zusammen mit der Rekonziliation (Versöhnung) zur allgemeinen Bußpraxis. Im Laufe der Zeit wurde sie zu einem selbständigen Straf- und Besserungsmittel, das häufig und auch bei rein weltl. Delikten verhängt wurde. Im HMA. wurde unterschieden zwischen der "kleinen" Exkommunikation (die den Büßer von der Sakramentsteilhabe ausschloss) und der "großen" Exkommunikation (bei welcher der Büßer als excommunicatus vitandus bei Strafe zu meiden war). Die "große" Exkommunikation (Anathema, großer Kirchenbann) zog seit 1220 durch die "Confoederatio cum principibus ecclesiasticis" die Reichsacht nach sich.
Die „große“ Exkommunikation wurde mit einem rituellen Akt vollzogen, bei welchem im Beisein des Bischofs 12 Priester brennende Kerzen zu Boden warfen und unter ihren Füßen austraten. Der rituelle Akt versinnbildlichte das Verlöschen des geistlichen Lebenslichtes, den geistlichen Tod des Ausgeschlossenen. Entsprechend wurde reuigen Sündern am Gründonnerstag eine neue Kerze entzündet, als Zeichen der reconcilio poenitentium, der Wiederaufnahme und Versöhnung.