Fabrica ecclesiae

Aus Mittelalter-Lexikon
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abrica ecclesiae (lat., = Kirchenfabrik; v. lat. fabrica = Handwerksarbeit, Werkstätte). Fma. Bezeichnung des Kirchenguts – bestehend aus Gebäuden, Grundstücken, Weinbergen, Wäldern, Steinbrüchen, Kapitalien, Stiftungen, Renten, Kirchenopfern usf. – als demjenigen Teils des Kirchenvermögens, der für Bau und Unterhalt von Kirchen sowie für Bedürfnisse des Kultus (Messwein, Hostien, Kerzen) bestimmt war. Da das "Fabrikgut" häufig nicht zur Finanzierung eines Neubaus ausreichte, mussten Gemeindemitglieder, Patronatsherren und Pfründeninhaber zuschießen, wurden Sonderablässe und Seelenmessen gegen zweckgebundene Stiftungen verkauft.
Die Verwaltung des Fabrikgutes lag in der Hand eines Kapitelherrn (Thesaurar, Custos oder Sakristan), der als Mittler zwischen Kirchenvermögen und Werksleitung fungierte. Dem klerikalen "Fabrikverwalter" stand vom 13. Jh. an ein oder mehrere laikale "Kirchenpfleger" zur Seite ("laici, qui fabricae ecclesiae administrant"). Nur ausnahmsweise und zeitlich begrenzt bekam ein ®Baumeister auch die Verwaltung des Fabrikgutes übertragen. Im 13./14. Jh. erlangten die Vermögenskomplexe einer fabrica ecclesiae, zu denen neben dem Baufonds auch Vermögenswerte ("facultates fabricae") wie Sach-, Immobilien- und Geldwerte gehörten, zuweilen den Status einer juristischen Person, ausgestattet mit eigenen Rechten und Privilegien.
(s. Schaffner)