Fahnlehn

Aus Mittelalter-Lexikon
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Fahnlehn (mhd. Vanlehen, vanlen; mlat. feudum vexillare, feudum vexilli). Weltliche Fürsten wurden seit dem HMA. vom König mit der rituellen Fahnenübergabe in ihr mit herzoglicher Amtsgewalt ausgestattetes Lehen (Reichsfürstentum) eingesetzt. Die Fahne versinnbildlichte dabei Heerbann und Gerichtsbarkeit. Um die Wende des 11. Jh. wurden die Fahnlehen erblich; waren sie ursprünglich lehenstauglichen Söhnen vorbehalten, so konnten sie später auch weiblichen Nachfolgern und weiteren Verwandten zufallen. Beim ®Heimfall eines Fahnlehens musste es vom König binnen Jahr und Tag weiterverliehen werden.