Fehdehandlungen

Aus Mittelalter-Lexikon
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Fehdehandlungen. Um den Fehdegegner zu schwächen, fing man ihm Leute weg, wo immer man ihrer habhaft werden konnte, um sie zu morden, verstümmeln, vergewaltigen, tribulieren oder um sie einzukerkern und nur gegen hohes Lösegeld wieder freizugeben. Am meisten hatte die fast gänzlich wehrlose Landbevölkerung zu leiden; ihr Vieh, ihre Erntevorräte, Saatgetreide und Fahrhabe wurden geraubt (mhd. name = gewaltsames Nehmen), ihre Frauen geschändet, Häuser und Scheuern verbrannt. Viele ma. Wüstungen dürften auf fehdebedingte Zerstörung und Entvölkerung zurückgehen. Sofern der Angegriffene auf diese Verheerungen hin nicht einlenkte, belagerte man seine Burgen und zerstörte sie, nachdem die Besatzung freiwillig oder durch Aushungern aufgegeben hatte. Hatte sich eine Burgmannschaft schnell ergeben, so wurde ihr freier Abzug gewährt mit der Auflage, sich aus weiteren Kriegshandlungen herauszuhalten.