Fersengeld

Aus Mittelalter-Lexikon
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Fersengeld (mhd. versengelt). Vom 13. Jh. an hat die Redewendung "Fersengeld geben" die Bedeutung von "fliehen". Sie war der Rechtssprache entlehnt, wo sie schon im Sachsenspiegel erwähnt war als Entschädigungsgeld für einen Wenden, der von seiner Ehefrau verlassen wurde: "latet sie ok ire man, also wendisch reht is, sie muten irme herren die versne pennige geven, dat sint dri schillinge". Der Volkswitz gab der Redewendung noch im HMA. die Bedeutung von fliehen, weil man von einem Kampfesflüchtigen die aufgeworfenen Fersen statt des Strafgeldes (für Fahnenflucht) zu sehen bekam.