Finnen
Finnen, Schweine-, Bandwurmfinnen (mhd. phinne, ffinne, vinne = Nagel, Finne; lat. pinna; wiss. Echinococcus granulosus). Als Finnen bezeichnet man im Körper von Zwischenwirten (Schwein, Hund, Katze, Mensch) parasitierende bläschenförmige Larven mehrerer Bandwurmarten (Cestoden). Die Larven (Oncosphären) schlüpfen im Magen-Darm-Kanal aus Bandwurmeiern, die mit Nahrungsmitteln aufgenommen werden. Sie bohren sich aktiv durch die Darmwand in Blut- und Lymphgefäße, und gelangen in gut durchblutete Gewebe und Organe, wo sie sich zum zweiten Warteform, der Finne (Cysticercus), wandeln. Der Befall mit Bandwurmfinnen verläuft fast ausschließlich subklinisch. Wird finnenhaltiges Fleisch verzehrt, so entwickelt sich im Darm des Endwirts der adulte Bandwurm, mit dessen Eiern der Zyklus von Neuem beginnt. (Als Endwirt kamen Menschen nicht in Betracht, da Leichname nicht verzehrt wurden.)
Schon im 5. Jh. war die Finnigkeit der Schweine bekannt und war Grund zum Verwerfen befallenen Fleisches. (Allerdings könnten auch andere Erkrankungen zu der Beanstandung geführt haben, so z.B. Tuberkuloseherde, verkalkte Trichinen und irgendwelche kleine Verdickungen in Organen und Geweben. Der Zusammenhang mit dem Bandwurm und dessen Entwicklungszyklus waren unbekannt.)
Spätestens vom 13./14. Jh. an unterlag der Fleischverkauf einer Beschau durch geschworene Metzgermeister uns städtische Marktaufseher. In einer marktpolizeilichen Verordnung heißt es: „Und swenne flaisch pfinnig gesagt wird, so sol man ez für baz niht auf den rehten flaischpänken weder verkaufen noch versneiden, denne vor dem zainer (= zun/Zaun; also außerhalb des Marktbezirks). Swer aber daz flaisch, daz die maister pfinnig habent gesagt, verkauft auf den rehten flaischpänken, der gibt ain pfunt.“ Das besagt, dass finniges Fleisch nicht als vollwertig galt und an gesonderter Verkaufsstelle feilgeboten werden musste (Zit. nach Hans Schels).
(s. Fleisch, Konsumentenschutz, Parasitenbefall)