Freimeister
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Freimeister. Um den starren Zunftzwang, der den zünftigen Meistern eine monopolartige Stellung garantierte, zu durchbrechen, ermächtigten gegen Ende des MA. Landesherren und städtische Ratsgremien Meister dazu, sich "frei", ohne Zunftzugehörigkeit niederzulassen. Die ortsansässigen Zunftmitglieder empfanden solche – meist zugezogenen – Freimeister als unbequeme Eindringlinge und weigerten sich häufig, deren Gesellen den Aufstieg zu Amtsmeistern zu gewähren.