Fußkuss

Aus Mittelalter-Lexikon
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Fußkuss (mhd. vuozkus; lat. osculatio pedum). Als rituelle Demutsgeste waren – nach dem Vorbild des byzantin. Hofzeremoniells – dem Papst von jeher zu bestimmten Anlässen von röm. Klerikern und weltl. Amtsträgern Roms die Füße geküsst worden. Gregor VII. forderte in seinem „Dictatus papae“ (1075) den Fußkuss seitens weltlicher Herrscher (Fürsten, Könige, Kaiser) als alleiniges Vorrecht der Päpste („Quos solius pape pedes omnes principes deosculentur“). Nach der Leistung des Fußkusses wurde der demütig Kauernde erhoben und empfing den Friedenskuss („ ... post pedum oscula ad oris oscula elevatus est.“). Um die bezweckte Unterwerfungsgeste als weniger anstößig erscheinen zu lassen, argumentierte man, dass der Fußkuss nicht der Person des Papstes, sondern Christus oder dem Hl. Petrus gelte, für welche dieser stellvertretend stand. Als erster dt. König leistete Heinrich V. anlässlich seiner Kaiserkrönung den Fußkuss an Papst Paschalis II. (1111). Friedrich Barbarossa hat sich zur osculatio pedum gleich vor mehreren Päpsten niedergeworfen: Hadrian IV. (in Sutri, 1155), Victor IV. (in Pavia, 1160), Alexander III. (Venedig, 1177). Auch spätere Herrscher haben sich noch zum Fußkuss herbeigelassen.