Fust, Johannes
Fust, Johannes (um 1400-1466; Advokat, Goldschmied, Geldmakler, Verleger). Von geschichtlicher Bedeutung wegen seiner Rolle als Finanzier ®Gutenbergs, des Erfinders des Buchdrucks mit beweglichen Lettern. Diesem hatte er um den Jahresbeginn 1450 die enorme Summe von 800 Gulden zur Einrichtung einer Druckerwerkstatt gegen Verpfändung der mit dem geliehenen Geld zu bauenden Druckereigeräte geliehen. Zwei Jahre später half er Gutenberg mit einer weiteren hohen Summe Geldes zur Finanzierung laufender Kosten aus, deklarierte diese aber nicht mehr als Darlehen, sondern als Geschäftseinlage. Um die Mitte des Jahres 1455 verklagte Fust den Gutenberg ohne ersichtlichen Grund auf Rückzahlung des geliehenen Kapitals samt aufgelaufener Zinsen. Da Gutenberg diesem – auch vom Mainzer Stadtgericht als rechtens erkannten – Begehren nicht nachkommen konnte, kam die Druckerei auf dem Pfändungsweg an Fust, der sie zusammen mit Gutenbergs Schüler Schöffer weiterbetrieb. Fust fungierte in der Firma bis 1466 als Verleger, Schöffer als Drucker.