Gastung

Aus Mittelalter-Lexikon
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Gastung (mhd. gastunge, v. mhd., ahd. gast = Fremdling; mlat. mansionaticum = Beherbergungsleistung, v. mansio = Nachtlager). Zur Beherbergung und Beköstigung des Königs und seines Gefolges waren im Prinzip alle Untertanen verpflichtet, in praxi erfolgte sie jedoch an an den Königspfalzen, an Bischofssitzen und in reichen Klöstern, während sich der der Adel von der kostenträchtigen Herbergspflicht frei zu halten wusste. (Der geschätzte Tagesbedarf für den König und seine etwa 2.000-köpfige Entourage betrug ca. 100 Schweine und Schafe, acht Rinder, 10.000 l Wein, 10.000 l Bier, 150.000 l Getreide [= 1000 Malter], dazu nach Möglichkeit Wild, Hühner, Ferkel, Fischer, Eier, Obst und Gemüse.) Gastung war neben Heerfolge, Hoffahrt und Gebetspflicht Teil des Königsdienstes (servitium regis). Vom 12. Jh. an wurden die zur Gastung geforderten Naturalleistungen zunehmend durch Geldzahlung abgelöst. Nach dem mit dem Ende der Stauferzeit zusammenfallenden Niedergang des Pfalzennetzes wurden vor allem Reichs- und Bischofsstädte sowie Reichsabteien und Reichvogteien zur Gastung herangezogen. In den Territorien beanspruchten die jeweiligen Landesherren das Herbergsrecht. Im SMA. verlor die Königsgastung an Bedeutung.
(s. servitia regis)