Gelübde
Gelübde (mhd. gelübede, gelübschafte; ahd. gilubida; zu geloben, ahd. gilobon; lat. votum). Das feierliche Versprechen Gott gegenüber, eine Leistung unbedingt (etwa im Mönchsgelübde) oder bedingt (gegen Gotteshilfe) zu erbringen. Die nach der Benediktus-Regel von Novizen abzulegenden Gelübde betrafen Beständigkeit (stabilitas loci), sittlichen Lebenswandel (conversatio morum) und Gehorsam gegenüber den Klosteroberen (oboedientia).
In Notsituationen oder vor Antritt einer Reise gelobte man – als Gegenleistung für Gotteshilfe – bestimmte Leistungen zu erbringen, wie Stiftungen, Wallfahrt, Kreuzzugsdienst, Messlesungen, Almosen, Fasten, Keuschheit, karitative Leistung u.a.m. Addressaten der Gelübde waren neben dem Herrgott viele Heilige als Fürsprecher. So war St. Nikolaus der prominenteste Schutzpatron der Seefahrer und Kaufleute, Christophorus der Fürsprecher aller Fahrenden und Pilger.