Gerechtigkeit

Aus Mittelalter-Lexikon
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Gerechtigkeit (mhd. gerehtec-heit, lat. iustitia). Gerechtigkeit herrscht, wenn jedem jederzeit gleichermaßen zukommt was ihm billigerweise gebührt und Gleiches gleich behandelt wird. Nach röm. Rechtsverständnis ist Gerechtigkeit das ständige Bestreben, jedem sein Recht dadurch zu gewähren, dass man ehrbar lebt, niemanden verletzt und jedem das Seine gibt (Ulpian, 170 – 223). Der christl. Weltsicht des MA. offenbart sich in diesseitiger Gerechtigkeit die göttliche Ordnung, gilt Gerechtigkeit als eine der sieben Kardinaltugenden. (s. Recht)