Gerechtsame

Aus Mittelalter-Lexikon
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Gerechtsame (mhd. gerehtec-heit = rechtl. begründeter Anspruch, Anrecht, Vorrecht, Privileg). Nutzungsrechte, die an ein Grundstück gebunden sind und mit diesem vererbt, veräußert oder belastet werden können. Beispiele: Berg-, Brau-, Schank-, Buchdruck-, Wege-, Weide-, Wasser- oder Apothekengerechtsame.
Derartige Privilegien wurden ursprünglich von einem Landes- oder Grundherren verliehen und wurden dann erblich.