Gewerkschaft

Aus Mittelalter-Lexikon
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Gewerkschaft (fnhd. = Zusammenschluss der Anteilseigener an Bergwerken; zu mhd. gewerke = Teilhaber an einem Bergwerk). Bergrechtliche Genossenschaft, erstmals urkundlich erwähnt in dem Bergvertrag des Bischofs Albert von Trient von 1185, jedoch in dieser oder ähnlicher Form wohl schon früher bekannt. Dem Gewerkenrecht lag der Gedanke zu Grunde, dass diejenigen, die an der Ausbeute beteiligt sein wollten, sich zuvor mit einem Geldbeitrag an den Unkosten für den Grubenbau und –unterhalt beteiligen mussten. Bei zusätzlichen Kosten konnten die Gewerken (Genossen) zu weiterer ®Zubuße aufgefordert werden.