Giftprobe
Giftprobe. Die Furcht vor vergifteten Speisen und Getränken war im MA. besonders in Adelskreisen allgegenwärtig und meist wohlbegründet. Personen hohen Standes bekamen aus verdeckten, der Papst gar aus verschließbaren Schüsseln aufgetragen. Aufwartende Edelleute, später auch der Truchsess, fungierten als Vorkoster oder machten eine Probe mit vermeintlich giftanzeigenden Substanzen wie Schlangenzungen oder Natternzähnen (in Wirklichkeit Haifischzähne), Einhornstäbchen (vom Rhinozeros?), ®Krötenstein, Achat, Serpentin usw; bei Berührung mit Gift sollten die Indikatoren Blut schwitzen, anlaufen oder sich verfärben. Nach einer anderen, wohl eher symbolisch zu verstehenden Probiermethode berührte der Truchsess oder der aufwartende Höfling die herangetragenen Gerichte mit einem aufgespießten Stück Brot und verzehrte dieses. Die zur Giftprobe verwendeten Substanzen und Gerätschaften wurden seit dem 14. Jh. in einem verschließbaren Schrank, der Kredenz (mlat. credentia, v. lat. credere = vertrauen), aufbewahrt.
Giftmord (veneficium) wurde mit dem Tod bestraft (Verbrennen), die Herstellung von Gift mit dem Vorsatz eines Giftanschlags wurde mit Brandmarkung, Handabschlagen oder lebenslanger Landesverweisung geahndet.