Gründonnerstag

Aus Mittelalter-Lexikon
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Gründonnerstag (mhd. der grüene donerstac; auch: antlaztac = Tag der Entlassung aus der Kirchenbuße; lat. dies viridium = Tag der Grünen.) Der Donnerstag vor Ostern wurde seit dem 4. Jh. als Gedächtnistag der Einsetzung des Hl. Abendmahls gefeiert. Papst Leo III. erhob ihn 693 als dies viridium zum Festtag, an dem die "Grünen", wie die entsündigten Büßer bezeichnet wurden – waren sie doch unschuldig wie das junge Grün –, wieder zum Abendmahl zugelassen wurden. Bis dahin hatten sie aufgrund einer verwirkten Kirchenbuße dem Gottesdienst vor der Kirchentür beiwohnen müssen. Der Tag wurde begangen mit Fußwaschung ("Mandatum", nur in Bischofskirchen üblich) und Brotspende an die Armen ("Mandatbrot").
Nach ma. Volksglauben hatten am Antlasstag gelegte Eier besondere Kraft. Gemäß der Kirchenfarbe „Grün“ galten grüne Gemüse – besonders Spinat – für besonders gesundheitsfördernd, ebenso jene Kräuter, die am Gründonnerstag gesammelt worden waren.