Gurtbogen
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Gurtbogen. Gewölbebogen, der die Längsachsae eines Raumes (Kirchenschiffes) quer überspannt, dabei zwei benachbarte Gewölbefelder trennt und dadurch das Kirchenschiff in ®Joche unterteilt. Jedes der Gewölbejoche ist von zwei Gurtbogen, die mittels Kapitellen auf Pilastern oder Halbsäulen fußen, und von zwei Wand- oder Schilddbogen begrenzt, die – in die Wandfläche einbezogen – sich auf die gleichen Kapitelle stützen.