Hallenkirche
Hallenkirche (Der Begriff wurde 1853 von dem Kunsthistoriker Wilh. Lübke eingeführt.) Kirchenbau mit gleichhohen Schiffen bzw. höherem Mittelschiff und niedrigeren Seitenschiffen und gemeinsamen Dach, hervorgegangen aus der Predigtkultur der Bettelorden und ihrem Bedürfnis nach großräumigen Predigthallen. Das Querschiff entfällt. Die Belichtung erfolgt ausschließlich durch die Fenster der Seitenschiffe. Kirchen dieser Bauart haben üblicherweise drei, mindestens zwei und höchstens fünf Schiffe. Für die Dachkonstruktion wurden drei Systeme entwickelt:
1) Ein gewaltiger, hochaufragender Dachstuhl überdeckt alle drei Schiffe (Stefansdom zu Wien, Severikirche in Erfurt, St. Marien in Prenzlau, Frauenkirche in München, Marienkirche Neubrandenburg, Liebfrauenmünster in Donauwörth).
2) Die Gewölbejoche der Seitenschiffe sind je einzeln mit Querdächern gedeckt, die entweder als Giebel oder als steile Walmdächer enden (Elisabethkirche in Marburg).
3) Die Schiffe werden einzeln mit parallellaufenden Satteldächern gedeckt (Marienkirche in Danzig).
Bei der Stufen- bzw. Staffelhallenkirche (Pseudobasilika) ist das Mittelschiff zwar höher als die Seitenschiffe, hat aber keine eigenen Oberfenster. Die Hallenkirche ist typisch für städtische Pfarr- und Klosterkirchen der deutschen Spät- oder Sondergotik.
Seinen Ausgang nahm der Bautypus der Hallenkirche im Spanien des 11. Jh., von wo er sich nach Aquitanien, ins Languedoc und nach Burgund verbreitete und um die Mitte des 12. Jh. in der Lombardei erschien. In Deutschland verbreitete sich Hallenkirchen seit dem Ende des 12. Jh. Als erste große deutsche Hallenkirche – nach kleineren Vorgängerbauten (z.B. Bartholomäuskapelle Paderborn) – gilt die Elisabethkirche in Marburg (ab 1235). Im 13. Jh. entstanden Hallenkirchen hauptsächlich in Mitteldeutschland, Böhmen und Mähren, im 14. Jh. in den Ländern des Ostseeraums. Im 15. Jh. waren sie der beherrschende Typ der spätgot. Bürgerkirche.