Halsgerichtsordnung

Aus Mittelalter-Lexikon
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Halsgerichtsordnung (neuzeitl. Wortbildung zu Halsgericht, = Gericht mit der Zuständigkeit für gegen den Hals gerichtete Strafen, = obere Gerichtsbarkeit, auch der entsprechende Richtplatz). Schriftlich niedergelegte Strafverfahrensordnung für Delikte, die mit Strafen "gegen Hals und Hand" (Todesstrafe, schwere Verstümmelungsstrafen) gesühnt wurden. Frühe Beispiele für derartige Strafordnungen, bei denen naturgemäß die Tatsachenermittlung im Vordergrund zu stehen hatte, waren die von Nürnberg (1314), Ellwangen (1466) oder Tirol (1499). Ein Urteil konnte nur aufgrund von Beweisen oder Geständnis des Täters gefällt werden.
(s. Folter, Halsgericht, Hochgericht)