Herdsteuer

Aus Mittelalter-Lexikon
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Herdsteuer (Herdzins; mhd. hertgelt, -phunt, rouchval; mlat. focaticum, foculare). Jährliche Steuer, erhoben je Herd (Rauchfang), der den Haushalt symbolisch vertrat. Sie war in gleicher Höhe, unabhängig von der Anzahl der Hausbewohner, an den weltl. oder geistl. Herrschaftsträger zu entrichten. Auf dem Lande löste sie häufig ältere Abgaben (häufig in Form eines Huhnes – des Rauch- oder Herdhuhns) oder den Kopfzins ab. In den Städten wurde sie übernommen und als Grundsteuer, Bürgergeld Schirmgeld oder Giebelpfennig bezeichnet. Mancherorts wurde im SMA. die Steuer nach der Anzahl der Feuerstellen – und damit der Schornsteine – eines Hauses bemessen. Je stattlicher das Haus, desto reicher der Besitzer und desto größer die Steuerbelastung (Besteuerung pro posse, pro aestimatione).