Hexenprobe
Hexenprobe. Die Idee des ®Gottesurteils lebte – nachdem dieses durch Umdenken der Theologen im 13. Jh. verdrängt worden war – beim Hexenprozess in Form der „Hexenproben“ weiter. Darunter sind Verfahren zu verstehen, welche unter Umgehung eines Geständnisses die Überführung einer Hexe anhand beweiskräftiger "stigmata diabolica" ermöglichten. Dazu zählten u.a.: Die Untersuchung der Probandin auf Hexenmale (Auffälligkeiten der Haut, welche vom Satan als Besiegelung des Bundes angebracht worden waren. Diese waren hauptsächlich an „geheimen“ Stellen zu suchen und kamen erst nach Rasieren der Behaarung zum Vorschein; ®Nadelprobe); Wasserprobe (die verdächtigte Person wurde entkleidet und gefesselt ins Wasser geworfen. Verweigerte das Wasser deren Annahme, ging sie also nicht unter, so war ihre Schuld bewiesen); Tränenprobe (fußte auf der Erkenntnis, dass das rechte Auge einer Hexe nur drei Tränen zu vergießen vermochte); Paternosterprobe (Hexen blieben beim Aufsagen des Vaterunsers unweigerlich zwischen der 6. und der 7. Bitte stecken); das Wägen der Hexe auf der Hexenwaage (dadurch sollte die den Hexen eigentümliche abnorme Leichtigkeit festgestellt werden).