Horbmeister
Horbmeister (svw. Straßenschmutz-, Mist-, Abfallmeister; wohl v. ahd. horv = Sumpf und mhd. horwec = kotig, schmutzig). Sma. Städte unterhielten Horbämter (horbampte), denen die Instand- und Sauberhaltung der Straßen und Plätze oblag. Für sie waren Horbmeister tätig, die täglich, allein oder zu zweit, bei Tag und Nacht Kontrollgänge durch die Stadt machten.
In München ist ein Horbmeisteramt für das Jahr 1397 belegt. (Q: http://www.grin.com/e-book/131954/strassenreinigung-in-den-deutschen-staedten-des-spaetmittelalters). - Aus einer Straßburger Verordnung des 15. Jh. : „der horbmeister soll schwören ain aydt leiblich zu Gott des horbwercks treulich zu gewarten.“ (Q: http://drw-www.adw.uni-heidelberg.de/drw/). - Horbmeister sollten sicherstellen, dass die Hauseigentümer Müll, Mist, Kehricht, Fäkalien, Gewerbeabfälle, Aas und anderen Abfall nicht auf die Straßen schütteten, bzw. dass sie, wenn solches schon geschehen war, für fristgerechte Abfuhr sorgten. Zuwiderhandlungen meldeten sie der Obrigkeit, die den Unrat durch den städt. Müllfahrer (horblohner) kostenpflichtig entsorgen ließ und durch ihre Gerichtsdiener Strafgeld eintrieb. Horbmeister zogen aus dem Verkauf von beschlagnahmtem Mist und Dung an die Stadtbauern ein Nebeneinkommen.