Infirmarius

Aus Mittelalter-Lexikon
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Infirmarius (zu lat. infirmus, = schwach, krank; Krankenpfleger). Nachdem im 12. und 13. Jh. Klerikern die Ausübung ärztlicher Tätigkeit untersagt worden war (Konzilien von Clermont, 1130, Tours, 1160 und Lateran IV 1215), gab es in den Klöstern keine Mönchsärzte (physici oder doctores medicinae) mehr; bei schweren Krankheitsfällen wurden Laienärzte oder Chirurgen zugezogen. Die Krankenpflege innerhalb der Klausur versah der „infirmarius“, der Bruder Krankenpfleger, dem andere Brüder (famuli, servitores) assistierten. Er nahm erkrankte Brüder im ®infirmarium auf, suchte durch Bettruhe, gehaltvolle Sonderverpflegung und andere Mittel der Diätetik, durch Aderlass, Laxieren und Arzneimittelgabe deren Gesundheit wieder herzustellen. Darüberhinaus oblag ihm die Bestellung des Heilkräutergartens und die Herstellung der Arzneien. Über die Ausbildung ist wenig bekannt. Sie erfolgte wahrscheinlich anhand der medizinischen Schriften der Klosterbibliothek und durch praktische Ausbildung unter einem älteren Bruder infirmarius. – Der Abt hatte über Pflege, Versorgung und Genesungsfortschritt der Kranken zu wachen und überihren Entlassungstermin zu befinden.