Kämmerer

Aus Mittelalter-Lexikon
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Kämmerer (mhd. kameraere, kamerer, ahd. chamerari. = Kammeraufseher; lat. camerarius). So hieß der Verweser eines der vier ®Hofämter. Er war für die königliche Vorrats- und Schatzkammer, mithin für das königliche Vermögen, zuständig (s. fiscus). Zusammen mit der Königin organisierte er die Haushaltsführung des königlichen Hofes.
Erzkämmerer war der Ehrentitel, den vom 13. Jh. an der Markgraf von Brandenburg führte.
Der Kämmerer des städt. Rats war für die städt. Finanzverwaltung zuständig.