Königsfreie
Königsfreie (liberi, ingenui, franci homines). Mit diesem neuzeitl. Begriff benennen Historiker fma. Untertanen des Königs, deren Freiheit darin bestand, dass sie außer dem König keinem anderen Herren untertan waren. Sie galten als des Königs Leibeigene, bekamen von diesem Land zugewiesen und schuldeten dafür Abgaben und Dienste (Wach-, Boten-, Kriegs- und Spanndienste, Dienste bei Brücken- und Straßenbau). Ihre gesellschaftliche Stellung, die zwischen der von Leibeigenen und Adligen angesiedelt war ("freie Unfreiheit"), hatten sie durch besonderen Dienst und herausragende Leistung erworben. Vielfach wurden sie als Pioniere in der Landgewinnung oder als Besatzungstruppen eingesetzt, konnten aber auch an Bistümer oder Klöster verschenkt werden ("Gotteshausleute"), wobei ihre militär. Verpflichtungen weiterbestanden. In den Kapitularien werden sie als liberi, ingenui (Freie) bezeichnet, wodurch sie oft nicht eindeutig von den im Sinne der Volksrechte Voll- oder Hochfreien zu unterscheiden sind. Ihr Gerichtsstand war vor dem Grafengericht. Bis zum HMA. kamen die Königsfreien zunehmend unter die Gewalt der Grafen und Immunitätsherren und verschwanden endlich ganz.
(s. Barschalk)